Inno Gutachter
Gutachter finden
Verkehrswertgutachten ab ca. 1.800 €

Marktwertermittlung / Kurzgutachten für Erben & Erbengemeinschaften.

Sie haben eine Immobilie geerbt, das Finanzamt verlangt einen Wert für die Erbschaftsteuer und in der Erbengemeinschaft droht Streit, weil niemand weiß, was das Objekt wirklich wert ist. Ein Verkehrswertgutachten liefert einen neutralen, finanzamtsfesten Wert nach § 198 BewG — als faire Grundlage für Erbschaftsteuer und Erbauseinandersetzung.

Warum für Sie

Warum Marktwertermittlung / Kurzgutachten gerade für Erben & Erbengemeinschaften?

Erben & Erbengemeinschaften verfolgen mit einer Bewertung andere Ziele als andere Auftraggeber. Auf Inno Gutachter finden Sie deshalb gezielt Sachverständige, die mit Ihrem Anlass vertraut sind und ein Marktwertermittlung / Kurzgutachten liefern, das genau Ihrer Situation standhält.

ö.b.u.v. & zertifizierte Gutachter96%
gerichtsfest & anerkannt92%

Ihre Herausforderung

Der vom Finanzamt typisierte Bedarfswert liegt häufig zu hoch — mit einem qualifizierten Gutachten nach § 198 BewG weisen Sie den niedrigeren tatsächlichen Verkehrswert nach und senken die Erbschaftsteuer.

Unser Hebel

Ein neutraler Wert verhindert Streit in der Erbengemeinschaft: Auszahlung, Übernahme oder Verkauf erfolgen auf einer für alle Miterben nachvollziehbaren Grundlage.

Ihr Vorteil

Bei einer späteren Erbauseinandersetzung oder Teilungsversteigerung ist ein fundiertes Gutachten die belastbare Basis für gerichtliche und außergerichtliche Einigungen.

Worauf es ankommt

Darauf sollten Erben & Erbengemeinschaften beim Marktwertermittlung / Kurzgutachten achten.

Nicht jedes Kriterium ist für jeden Anlass gleich wichtig. Bei Erben & Erbengemeinschaften haben sich diese Punkte in der Praxis als entscheidend für ein belastbares Marktwertermittlung / Kurzgutachten erwiesen.

Verkehrswertgutachten ab ca. 1.800 €

transparenter Festpreis · vor der Buchung sichtbar

Marktwert-Gutachter finden
01

Anerkennung des Gutachtens durch das Finanzamt (§ 198 BewG)

02

Öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) bzw. zertifizierter Sachverständiger

03

Stichtagsgenaue Bewertung zum Todestag des Erblassers

04

Neutrale Stellung gegenüber allen Miterben

05

Gerichtsfestigkeit für eine mögliche Erbauseinandersetzung

06

Klare, für Laien verständliche Begründung des Wertergebnisses

Aus der Praxis
Das Finanzamt hatte das Elternhaus deutlich zu hoch angesetzt. Mit dem Gutachten nach § 198 BewG konnten wir den Wert nachweisen und haben rund 22.000 € Erbschaftsteuer gespart — und in der Erbengemeinschaft gab es endlich eine faire Grundlage."

Markus und Christine W.

Erbengemeinschaft, Karlsruhe

Häufige Fragen

Erben & Erbengemeinschaften & Marktwert.

Das hören wir in Erstgesprächen mit Erben & Erbengemeinschaften am häufigsten.

Erkennt das Finanzamt mein Gutachten zur Senkung der Erbschaftsteuer an?

Ja. Nach § 198 BewG dürfen Sie dem typisierten Bedarfswert des Finanzamts einen niedrigeren tatsächlichen Verkehrswert entgegensetzen. Voraussetzung ist ein qualifiziertes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen, das stichtagsbezogen auf den Todestag erstellt wird.

Auf welchen Zeitpunkt wird die geerbte Immobilie bewertet?

Maßgeblich ist der Todestag des Erblassers (Bewertungsstichtag). Der Sachverständige ermittelt den Verkehrswert rückwirkend auf diesen Stichtag — auch wenn die Bewertung erst Monate später beauftragt wird. Das ist sowohl für die Erbschaftsteuer als auch für die Erbauseinandersetzung entscheidend.

Wer in der Erbengemeinschaft beauftragt das Gutachten?

Idealerweise einigen sich die Miterben auf einen gemeinsamen, neutralen Sachverständigen — das vermeidet Streit über parteiische Werte. Grundsätzlich kann aber auch ein einzelner Erbe ein Gutachten beauftragen, etwa um seinen Auszahlungsanspruch zu belegen. Die Kosten werden in der Regel aus dem Nachlass getragen.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten für eine Nachlassimmobilie?

Ein finanzamtsfestes Verkehrswertgutachten beginnt je nach Objekt und Region bei ca. 1.800 €. Da es sowohl die Erbschaftsteuer senken als auch eine faire Erbauseinandersetzung sichern kann, übersteigt der Nutzen die Kosten in der Praxis fast immer deutlich.

Mehr für Erbengemeinschaft

Weitere Gutachtenarten für Erben & Erbengemeinschaften.

Neben dem Marktwertermittlung / Kurzgutachten sind für Erben & Erbengemeinschaften je nach Anlass auch diese Gutachtenarten relevant.

Bereit für die nächsten Schritte?

Jetzt Marktwertermittlung / Kurzgutachten für Erben & Erbengemeinschaften beauftragen.

Finden Sie auf Inno Gutachter den passenden zertifizierten Sachverständigen für Ihr Marktwertermittlung / Kurzgutachten, sehen Sie freie Termine und buchen Sie online — kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos & unverbindlich Individuelle Analyse DSGVO-konform

Zertifiziert & geprüft — bundesweit

Öffentlich bestellt & vereidigt
DEKRA zertifiziert
TÜV geprüft
HypZert (F)
Sprengnetter zertifiziert
Mitglied BVS
Gerichtsfeste Gutachten
Bundesweit verfügbar
DSGVO-konform