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Gerichtsfestes Gutachten ab ca. 2.000 €

Marktwertermittlung / Kurzgutachten für Gerichte, Anwälte & Notare.

In Scheidung, Streit oder Zwangsversteigerung brauchen Sie ein Gutachten, das vor Gericht Bestand hat — eine angreifbare Bewertung kostet Ihren Mandanten den Prozess. Über Inno Gutachter beauftragen Sie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, deren Verkehrswertgutachten gerichtsfest und nach ImmoWertV methodisch sauber begründet sind.

Warum für Sie

Warum Marktwertermittlung / Kurzgutachten gerade für Gerichte, Anwälte & Notare?

Gerichte, Anwälte & Notare verfolgen mit einer Bewertung andere Ziele als andere Auftraggeber. Auf Inno Gutachter finden Sie deshalb gezielt Sachverständige, die mit Ihrem Anlass vertraut sind und ein Marktwertermittlung / Kurzgutachten liefern, das genau Ihrer Situation standhält.

ö.b.u.v. & zertifizierte Gutachter96%
gerichtsfest & anerkannt92%

Ihre Herausforderung

Beim Zugewinnausgleich in der Scheidung hängt die Höhe der Ausgleichsforderung unmittelbar am Immobilienwert — nur ein neutrales, gerichtsfestes Gutachten verhindert jahrelangen Streit.

Unser Hebel

Ein öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger genießt vor Gericht besondere Glaubwürdigkeit; seine Methodik nach ImmoWertV ist für die Gegenseite kaum angreifbar.

Ihr Vorteil

In der Zwangsversteigerung bildet das Verkehrswertgutachten nach § 74a ZVG die Grundlage für die gerichtliche Wertfestsetzung — Fehler hier wirken sich direkt auf das Verfahren aus.

Worauf es ankommt

Darauf sollten Gerichte, Anwälte & Notare beim Marktwertermittlung / Kurzgutachten achten.

Nicht jedes Kriterium ist für jeden Anlass gleich wichtig. Bei Gerichte, Anwälte & Notare haben sich diese Punkte in der Praxis als entscheidend für ein belastbares Marktwertermittlung / Kurzgutachten erwiesen.

Gerichtsfestes Gutachten ab ca. 2.000 €

transparenter Festpreis · vor der Buchung sichtbar

Marktwert-Gutachter finden
01

Öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige

02

Gerichtsfeste, methodisch nach ImmoWertV begründete Gutachten

03

Eindeutige Stichtagsbewertung (z. B. Zustellung des Scheidungsantrags)

04

Neutralität und Unbefangenheit gegenüber beiden Parteien

05

Erfahrung mit Zugewinnausgleich, Teilungs- und Zwangsversteigerung

06

Bereitschaft zur Erläuterung des Gutachtens im Gerichtstermin

Aus der Praxis
In Zugewinnausgleichsverfahren steht und fällt alles mit einem belastbaren Wert. Ich beauftrage gezielt ö.b.u.v. Sachverständige, deren Gutachten die Gegenseite nicht erschüttern kann — das verkürzt das Verfahren erheblich."

Dr. Katrin Lehmann

Fachanwältin für Familienrecht, Stuttgart

Häufige Fragen

Gerichte, Anwälte & Notare & Marktwert.

Das hören wir in Erstgesprächen mit Gerichte, Anwälte & Notare am häufigsten.

Sind die Gutachten gerichtsfest und vor Gericht verwertbar?

Ja. Für streitige Mandate listen wir öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige, deren Gutachten methodisch streng nach ImmoWertV aufgebaut und vollständig begründet sind. Sie sind als Beweismittel verwertbar; auf Wunsch erläutert der Sachverständige sein Gutachten auch im Gerichtstermin.

Auf welchen Stichtag wird beim Zugewinnausgleich bewertet?

Maßgeblich ist in der Regel der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögensstichtag); je nach Konstellation sind auch Anfangsvermögensstichtage relevant. Der Sachverständige bewertet die Immobilie exakt auf den vom Verfahren geforderten Stichtag — das ist für die Höhe der Ausgleichsforderung entscheidend.

Kann ein Gericht den Sachverständigen direkt als Beweismittel beauftragen?

Ja. Gerichte können einen Sachverständigen zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens bestellen, etwa im Rahmen einer Teilungs- oder Zwangsversteigerung (§ 74a ZVG). Über Inno Gutachter finden Sie geeignete, in der Region erfahrene ö.b.u.v. Sachverständige mit freier Terminkapazität.

Was kostet ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten?

Ein gerichtsfestes Gutachten beginnt je nach Objekt und Komplexität bei ca. 2.000 €. Bei gerichtlicher Beauftragung richtet sich die Vergütung des Sachverständigen nach dem JVEG. Den konkreten Festpreis bzw. die Honorargrundlage sehen Sie vor der Buchung.

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Weitere Gutachtenarten für Gerichte, Anwälte & Notare.

Neben dem Marktwertermittlung / Kurzgutachten sind für Gerichte, Anwälte & Notare je nach Anlass auch diese Gutachtenarten relevant.

Bereit für die nächsten Schritte?

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Finden Sie auf Inno Gutachter den passenden zertifizierten Sachverständigen für Ihr Marktwertermittlung / Kurzgutachten, sehen Sie freie Termine und buchen Sie online — kostenlos und unverbindlich.

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