Das gerichtsfeste Verkehrswertgutachten
Der belastbare Marktwert nach § 194 BauGB — anerkannt bei Finanzamt, Gericht und Bank
Was das Gutachten umfasst.
Ein öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger erstellt ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV — mit Objektbesichtigung, nachvollziehbarer Herleitung und gerichtsfester Dokumentation.
- Anerkannt bei Finanzamt, Gericht, Bank und Behörden
- Objektbesichtigung und individuelle Wertermittlung
- Nachvollziehbare Herleitung nach ImmoWertV
- Belastbar für Erbschaft, Scheidung und Zwangsversteigerung
Kennen Sie diese Fragen?
Diese Fragen klärt ein qualifiziertes Gutachten verlässlich.
Das Finanzamt setzt bei Erbschaft oder Schenkung einen pauschal zu hohen Wert an
Im Streit- oder Scheidungsfall fehlt eine neutrale, belastbare Bewertung
Banken und Gerichte erkennen laienhafte Schätzungen nicht an
Ohne dokumentiertes Gutachten lässt sich der Wert nicht nachweisen
Ergebnis: Erbschaftsteuer-Bemessung.
Ein Beispiel aus der Praxis unserer Sachverständigen.
Finanzamt: 620.000 €
Gutachten: 480.000 €
−140.000 €
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