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Verkehrswert

Das gerichtsfeste Verkehrswertgutachten

Der belastbare Marktwert nach § 194 BauGB — anerkannt bei Finanzamt, Gericht und Bank

Das Gutachten

Was das Gutachten umfasst.

Ein öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger erstellt ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV — mit Objektbesichtigung, nachvollziehbarer Herleitung und gerichtsfester Dokumentation.

  • Anerkannt bei Finanzamt, Gericht, Bank und Behörden
  • Objektbesichtigung und individuelle Wertermittlung
  • Nachvollziehbare Herleitung nach ImmoWertV
  • Belastbar für Erbschaft, Scheidung und Zwangsversteigerung
Status quo

Kennen Sie diese Fragen?

Diese Fragen klärt ein qualifiziertes Gutachten verlässlich.

Das Finanzamt setzt bei Erbschaft oder Schenkung einen pauschal zu hohen Wert an

Im Streit- oder Scheidungsfall fehlt eine neutrale, belastbare Bewertung

Banken und Gerichte erkennen laienhafte Schätzungen nicht an

Ohne dokumentiertes Gutachten lässt sich der Wert nicht nachweisen

Kundenbeispiel

Ergebnis: Erbschaftsteuer-Bemessung.

Ein Beispiel aus der Praxis unserer Sachverständigen.

Vorher

Finanzamt: 620.000 €

Nachher

Gutachten: 480.000 €

Verbesserung

−140.000 €

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