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Stand: August 2026

Grunderwerbsteuer nach Bundesland.

Jedes Bundesland setzt seinen Satz selbst fest — die Spanne reicht von 3,5 % bis 6,5 %. Bei 400.000 € Kaufpreis sind das über 12.000 € Unterschied. Alle 16 Sätze im Überblick, mit Rechenbeispiel.

Grunderwerbsteuer nach Bundesland (August 2026)

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie an. Seit der Föderalismusreform 2006 legt jedes Bundesland den Steuersatz selbst fest (Art. 105 Abs. 2a GG) — deshalb entscheidet die Lage des Objekts, nicht Ihr Wohnsitz, über die Höhe.

Grunderwerbsteuer-Sätze der 16 Bundesländer, aufsteigend sortiert
BundeslandSteuersatzBei 400.000 €Seit
Bayern3,5 %14.000 €2006
Sachsen3,5 %14.000 €2006
Baden-Württemberg5 %20.000 €2011
Bremen5 %20.000 €2014
Niedersachsen5 %20.000 €2014
Rheinland-Pfalz5 %20.000 €2012
Sachsen-Anhalt5 %20.000 €2012
Thüringen5 %20.000 €2024
Hamburg5,5 %22.000 €2023
Berlin6 %24.000 €2014
Hessen6 %24.000 €2014
Mecklenburg-Vorpommern6 %24.000 €2019
Brandenburg6,5 %26.000 €2015
Nordrhein-Westfalen6,5 %26.000 €2015
Saarland6,5 %26.000 €2015
Schleswig-Holstein6,5 %26.000 €2014

Gesetzliche Steuersätze, Stand August 2026. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks. Ohne Gewähr — bei Vertragsabschluss gilt der jeweils aktuelle Satz.

Was die Steuer im Kauf ausmacht

Die Grunderwerbsteuer ist der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten. Hinzu kommen Notar (ca. 1,5 %) und Grundbucheintrag (ca. 0,5 %), gegebenenfalls die Maklercourtage. In Summe liegen die Nebenkosten je nach Bundesland und Maklerbeteiligung bei rund 6 bis 12 % des Kaufpreises — Geld, das die Bank in der Regel nicht mitfinanziert und das aus Eigenkapital kommen muss.

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Häufige Fragen

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer, Käufer oder Verkäufer?
Rechtlich schulden beide die Steuer gesamtschuldnerisch, im Kaufvertrag wird sie aber praktisch immer dem Käufer auferlegt. Das Finanzamt wendet sich daher an den Käufer; erst wenn dieser nicht zahlt, kann es den Verkäufer heranziehen.
Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
Das Finanzamt erlässt nach der Beurkundung den Steuerbescheid, üblicherweise mit einer Zahlungsfrist von einem Monat. Erst nach Zahlung stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus — ohne die trägt das Grundbuchamt den Eigentumswechsel nicht ein.
Lässt sich die Grunderwerbsteuer legal senken?
Ja, in Grenzen: Bewegliches Zubehör — etwa Einbauküche, Markise oder Sauna — gehört nicht zum Grundstück und kann im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden. Der darauf entfallende Betrag unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Die Werte müssen realistisch sein; überhöhte Ansätze beanstandet das Finanzamt.
Gibt es Ausnahmen von der Grunderwerbsteuer?
Ja. Steuerfrei sind unter anderem Erwerbe zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, Erwerbe in gerader Linie (Eltern an Kinder), Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen sowie Grundstücke unter der Freigrenze von 2.500 €.
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