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Realistische Honorarspannen für Verkehrswert-, Kurz-, Beleihungswert-, Miet-, Schadens- und Restnutzungsdauer-Gutachten — und welche Faktoren den Preis treiben.

Was kostet ein Immobiliengutachten? Honorare im Überblick

Realistische Honorarspannen für Verkehrswert-, Kurz-, Beleihungswert-, Miet-, Schadens- und Restnutzungsdauer-Gutachten — und welche Faktoren den Preis treiben.

Warum es keine Gebührenordnung mehr gibt

Bis 2009 richteten sich Sachverständigenhonorare nach der HOAI. Diese Bindung ist entfallen — Honorare werden heute frei vereinbart. Seriöse Sachverständige kalkulieren nach Aufwand, orientieren sich aber an eingespielten Marktspannen, die je nach Gutachtenart recht stabil sind.

Eine pauschale Prozentangabe vom Objektwert ist dagegen ein Warnsignal: Der Aufwand für ein Gutachten hängt am Objekt und am Zweck, nicht linear am Wert.

Marktübliche Spannen nach Gutachtenart

Die folgenden Ab-Honorare gelten für Wohnimmobilien üblicher Größe. Gewerbe, Sonderimmobilien und Portfolios liegen darüber.

  • Verkehrswertgutachten (Vollgutachten, gerichtsfest): ca. 1.200–2.500 €
  • Marktwert- / Kurzgutachten: ca. 500–950 €
  • Beleihungswertgutachten nach BelWertV: ca. 1.200–2.200 €
  • Mietwertgutachten: ca. 600–1.200 €
  • Schadens- und Bauschadensgutachten: ca. 700–1.800 €
  • Restnutzungsdauer-Gutachten (AfA): ca. 400–900 €
  • Ankaufsbewertung / Kaufberatung vor Ort: ca. 400–900 €

Die vier Faktoren, die den Preis wirklich treiben

Erstens die Gutachtenart: Ein gerichtsfestes Vollgutachten verlangt Dokumentationstiefe, die ein Kurzgutachten nicht braucht. Zweitens der Objekttyp: Ein freistehendes Haus mit Anbauten kostet mehr Aufwand als eine Standardwohnung. Drittens der Anlass: Für Gericht, Zwangsversteigerung und Finanzamt steigt die Sorgfaltsanforderung, was sich mit rund 10–15 % niederschlägt. Viertens Ihre Unterlagen: Vollständige Unterlagen verkürzen die Bearbeitung spürbar.

Nicht preistreibend, aber häufig unterschätzt: die Anfahrt. Bei entlegenen Objekten kann eine Reisekostenpauschale hinzukommen — fragen Sie das im Angebot ab.

Was in einem seriösen Angebot steht

Ein belastbares Angebot nennt Gutachtenart und Zweck, den Wertermittlungsstichtag, die enthaltenen Leistungen (Ortstermin, Unterlagenbeschaffung, Ausfertigungen), die Bearbeitungsdauer sowie Nebenkosten und Umsatzsteuer. Fehlt der Zweck, fehlt die Grundlage — denn er bestimmt Verfahren und Umfang.

Häufige Fragen

Ist ein teureres Gutachten automatisch besser?
Nein. Entscheidend sind Qualifikation (ö.b.u.v., DEKRA, HypZert, Sprengnetter), Methodik und die Passung zum Zweck. Ein günstiges Kurzgutachten ist für eine Verkaufsorientierung völlig ausreichend — es ist nur kein Nachweis gegenüber Dritten.
Zahlt die Versicherung oder die Gegenseite das Gutachten?
Bei Schadensfällen übernimmt der Versicherer die Kosten häufig, wenn das Gutachten zur Schadenfeststellung erforderlich war. Im Gerichtsverfahren trägt die Kosten des gerichtlich bestellten Sachverständigen zunächst die Partei, die den Beweis führt; die endgültige Verteilung folgt der Kostenentscheidung.
Gibt es kostenlose Immobilienbewertungen?
Kostenlose Online-Bewertungen liefern eine grobe Spanne aus Durchschnittsdaten und dienen der Erstorientierung. Sie ersetzen kein Gutachten und werden von Finanzamt, Gericht und Bank nicht anerkannt.

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