Energieberatung und BEG-Förderung: Zuschüsse für die Sanierung
Welche KfW- und BAFA-Zuschüsse es für die energetische Sanierung gibt, was der iSFP-Bonus bringt und warum der Antrag vor der Beauftragung gestellt werden muss.
Wie die BEG-Förderung aufgebaut ist
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) trennt zwei Wege. Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden — Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizung — laufen als Zuschuss über das BAFA bzw. für den Heizungstausch über die KfW. Die Komplettsanierung auf ein Effizienzhaus-Niveau läuft als Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW.
Für beide Wege gilt: Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein. Seine Honorarkosten sind selbst förderfähig — das ist der Grund, warum die Beratung selten am Geld scheitert.
- Gebäudehülle und Anlagentechnik: 15 % Zuschuss, mit iSFP 20 %
- Heizungstausch auf erneuerbare Energien: 30 % Grundförderung, mit Boni bis 70 %
- Effizienzhaus-Komplettsanierung: Tilgungszuschuss gestaffelt nach EH-Stufe
Der iSFP-Bonus — fünf Prozentpunkte, die selten jemand liegen lassen sollte
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist eine geförderte Beratung, die Ihr Gebäude aufnimmt und die Sanierungsschritte in eine sinnvolle Reihenfolge bringt. Wer danach saniert, erhält auf Gebäudehülle und Anlagentechnik fünf Prozentpunkte mehr Zuschuss — und die förderfähigen Höchstkosten je Wohneinheit verdoppeln sich.
Rechnerisch heißt das: Bei 40.000 € Sanierungskosten sind es mit iSFP 8.000 € statt 6.000 € Zuschuss. Die iSFP-Erstellung selbst ist ebenfalls förderfähig.
Die Reihenfolge, an der die meisten Anträge scheitern
Der Antrag muss vor der Beauftragung des ausführenden Betriebs gestellt sein. Wer den Handwerker beauftragt und danach Förderung beantragt, verliert sie — das ist der mit Abstand häufigste und teuerste Fehler.
Zulässig ist ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung: Er wird erst wirksam, wenn die Förderzusage vorliegt. So können Sie Termine sichern, ohne den Anspruch zu verlieren. Der Energieeffizienz-Experte bestätigt am Ende die fachgerechte Umsetzung — ohne diese Bestätigung wird nicht ausgezahlt.
Was Energieberatung mit dem Immobilienwert zu tun hat
Energetischer Zustand ist längst ein Wertfaktor: Er beeinflusst den Modernisierungsgrad und damit die Restnutzungsdauer, die wiederum direkt in die Wertermittlung nach ImmoWertV eingeht. Ein saniertes Gebäude hat eine längere Restnutzungsdauer — und damit einen höheren Ertrags- bzw. Sachwert.
Umgekehrt gilt für Vermieter: Bei einem unsanierten Bestandsgebäude kann ein Restnutzungsdauer-Gutachten die AfA-Dauer verkürzen und die Steuerlast senken. Beides sind Wege, denselben Zustand wirtschaftlich zu nutzen — welcher passt, hängt davon ab, ob Sie sanieren oder halten wollen.
Häufige Fragen
- Brauche ich zwingend einen Energieeffizienz-Experten?
- Für BEG-Förderung ja. Der Experte muss in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt sein; er plant die Maßnahme, stellt die Bestätigung zum Antrag aus und bestätigt später die Durchführung. Sein Honorar ist selbst förderfähig.
- Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?
- Nein, nicht für dieselbe Maßnahme. Alternativ zur BEG-Förderung gibt es die Steuerermäßigung nach § 35c EStG für selbstgenutztes Wohneigentum (20 % über drei Jahre). Sie müssen sich pro Maßnahme entscheiden — welcher Weg günstiger ist, hängt von Ihrem Steuersatz und der Maßnahmenhöhe ab.
- Ist der Energieausweis dasselbe wie eine Energieberatung?
- Nein. Der Energieausweis ist ein Pflichtdokument bei Verkauf und Vermietung und beschreibt den Ist-Zustand. Die Energieberatung analysiert und plant, wie dieser Zustand verbessert wird — nur sie ist förderfähig und Voraussetzung für BEG-Zuschüsse.