Was bedeutet Gesamtnutzungsdauer?
Die Gesamtnutzungsdauer ist die übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer einer baulichen Anlage je nach Gebäudeart, etwa 80 Jahre für ein freistehendes Einfamilienhaus. Sie ist in Anlage 1 der ImmoWertV typisiert und bildet die Grundlage für die Berechnung von Restnutzungsdauer und Alterswertminderung.
Ausführlicher RatgeberRestnutzungsdauer und AfA: Abschreibung legal verkürzenWie ein Restnutzungsdauer-Gutachten nach § 7 Abs. 4 EStG die Abschreibungsdauer verkürzt, was der BFH entschieden hat und für wen sich das rechnet.Relevante Leistungen.
Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB)
Gerichtsfestes Vollgutachten zum Marktwert — für Erbschaft, Scheidung, Gericht und Finanzamt.
Restnutzungsdauer-Gutachten (AfA)
Gutachten zur tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 EStG / ImmoWertV — kürzere AfA-Dauer, höhere Abschreibung, spürbare Steuerersparnis.