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Schenkung & vorweggenommene Erbfolge in Gars a. Inn

Bei einer Schenkung bemisst das Finanzamt die Schenkungsteuer am Immobilienwert. Ein Gutachten kann eine pauschal überhöhte Bewertung nach unten korrigieren. Auch Eigentümer in Gars a. Inn sind davon betroffen.

400.000 €Freibetrag pro Kind alle 10 Jahre
Unsere Lösung für Gars a. InnEin Verkehrswertgutachten belegt den tatsächlichen Wert und senkt so die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer.

Schenkung & vorweggenommene Erbfolge in Gars a. Inn lösen

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