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Privatgutachten

Begriffsdefinition aus dem Inno Gutachter Glossar

Definition

Was bedeutet Privatgutachten?

Ein Privatgutachten wird im Auftrag einer Privatperson oder eines Unternehmens außerhalb eines Gerichtsverfahrens erstellt. Es ist vollwertig und kann gerichtsfest ausgearbeitet sein, gilt prozessual aber als Parteivortrag und nicht als neutrales Beweismittel des Gerichts. Es dient der Vorbereitung von Verkäufen, Verhandlungen, Steuererklärungen oder als Grundlage außergerichtlicher Einigungen.

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