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Schenkung & vorweggenommene Erbfolge in Heigenbrücken

Bei einer Schenkung bemisst das Finanzamt die Schenkungsteuer am Immobilienwert. Ein Gutachten kann eine pauschal überhöhte Bewertung nach unten korrigieren. Auch Eigentümer in Heigenbrücken sind davon betroffen.

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Unsere Lösung für HeigenbrückenEin Verkehrswertgutachten belegt den tatsächlichen Wert und senkt so die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer.

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