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Schenkung & vorweggenommene Erbfolge in Lichtenberg/Erzgeb.

Bei einer Schenkung bemisst das Finanzamt die Schenkungsteuer am Immobilienwert. Ein Gutachten kann eine pauschal überhöhte Bewertung nach unten korrigieren. Auch Eigentümer in Lichtenberg/Erzgeb. sind davon betroffen.

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Unsere Lösung für Lichtenberg/Erzgeb.Ein Verkehrswertgutachten belegt den tatsächlichen Wert und senkt so die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer.

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