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Gerichts- & Finanzamtsverfahren in Mülheim an der Ruhr

Gerichte und Finanzämter erkennen nur gerichtsfeste Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger an. Laienhafte Schätzungen werden regelmäßig zurückgewiesen. Auch Eigentümer in Mülheim an der Ruhr sind davon betroffen.

§ 194BauGB als Bewertungsgrundlage
Unsere Lösung für Mülheim an der RuhrEin Verkehrswertgutachten eines ö.b.u.v. Sachverständigen ist vor Gericht und beim Finanzamt anerkannt.

Gerichts- & Finanzamtsverfahren in Mülheim an der Ruhr lösen

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