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Schenkung & vorweggenommene Erbfolge in Neu-Ulm

Bei einer Schenkung bemisst das Finanzamt die Schenkungsteuer am Immobilienwert. Ein Gutachten kann eine pauschal überhöhte Bewertung nach unten korrigieren. Auch Eigentümer in Neu-Ulm sind davon betroffen.

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Unsere Lösung für Neu-UlmEin Verkehrswertgutachten belegt den tatsächlichen Wert und senkt so die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer.

Schenkung & vorweggenommene Erbfolge in Neu-Ulm lösen

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