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Schenkung & vorweggenommene Erbfolge in Neuburg a. Inn

Bei einer Schenkung bemisst das Finanzamt die Schenkungsteuer am Immobilienwert. Ein Gutachten kann eine pauschal überhöhte Bewertung nach unten korrigieren. Auch Eigentümer in Neuburg a. Inn sind davon betroffen.

400.000 €Freibetrag pro Kind alle 10 Jahre
Unsere Lösung für Neuburg a. InnEin Verkehrswertgutachten belegt den tatsächlichen Wert und senkt so die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer.

Schenkung & vorweggenommene Erbfolge in Neuburg a. Inn lösen

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