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Schenkung & vorweggenommene Erbfolge in Neuhaus a. Inn

Bei einer Schenkung bemisst das Finanzamt die Schenkungsteuer am Immobilienwert. Ein Gutachten kann eine pauschal überhöhte Bewertung nach unten korrigieren. Auch Eigentümer in Neuhaus a. Inn sind davon betroffen.

400.000 €Freibetrag pro Kind alle 10 Jahre
Unsere Lösung für Neuhaus a. InnEin Verkehrswertgutachten belegt den tatsächlichen Wert und senkt so die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer.

Schenkung & vorweggenommene Erbfolge in Neuhaus a. Inn lösen

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