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Gerichts- & Finanzamtsverfahren

Gerichte und Finanzämter erkennen nur gerichtsfeste Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger an. Laienhafte Schätzungen werden regelmäßig zurückgewiesen.

Anlass & Gutachten

Warum jetzt ein Gutachten zählt.

Die Zahlen zeigen, worum es geht — und wie ein qualifiziertes Gutachten Sicherheit schafft.

Status quo
§ 194BauGB als Bewertungsgrundlage

Gerichte und Finanzämter erkennen nur gerichtsfeste Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger an. Laienhafte Schätzungen werden regelmäßig zurückgewiesen.

Unsere Lösung

Das Gutachten schafft Klarheit.

Ein Verkehrswertgutachten eines ö.b.u.v. Sachverständigen ist vor Gericht und beim Finanzamt anerkannt.

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