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Schenkung & vorweggenommene Erbfolge in Rommerskirchen

Bei einer Schenkung bemisst das Finanzamt die Schenkungsteuer am Immobilienwert. Ein Gutachten kann eine pauschal überhöhte Bewertung nach unten korrigieren. Auch Eigentümer in Rommerskirchen sind davon betroffen.

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Unsere Lösung für RommerskirchenEin Verkehrswertgutachten belegt den tatsächlichen Wert und senkt so die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer.

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