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Schenkung & vorweggenommene Erbfolge in Schönbrunn i. Steigerwald

Bei einer Schenkung bemisst das Finanzamt die Schenkungsteuer am Immobilienwert. Ein Gutachten kann eine pauschal überhöhte Bewertung nach unten korrigieren. Auch Eigentümer in Schönbrunn i. Steigerwald sind davon betroffen.

400.000 €Freibetrag pro Kind alle 10 Jahre
Unsere Lösung für Schönbrunn i. SteigerwaldEin Verkehrswertgutachten belegt den tatsächlichen Wert und senkt so die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer.

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