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Schenkung & vorweggenommene Erbfolge in Straßlach-Dingharting

Bei einer Schenkung bemisst das Finanzamt die Schenkungsteuer am Immobilienwert. Ein Gutachten kann eine pauschal überhöhte Bewertung nach unten korrigieren. Auch Eigentümer in Straßlach-Dingharting sind davon betroffen.

400.000 €Freibetrag pro Kind alle 10 Jahre
Unsere Lösung für Straßlach-DinghartingEin Verkehrswertgutachten belegt den tatsächlichen Wert und senkt so die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer.

Schenkung & vorweggenommene Erbfolge in Straßlach-Dingharting lösen

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