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Schenkung & vorweggenommene Erbfolge in Ustersbach

Bei einer Schenkung bemisst das Finanzamt die Schenkungsteuer am Immobilienwert. Ein Gutachten kann eine pauschal überhöhte Bewertung nach unten korrigieren. Auch Eigentümer in Ustersbach sind davon betroffen.

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Unsere Lösung für UstersbachEin Verkehrswertgutachten belegt den tatsächlichen Wert und senkt so die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer.

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