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Schenkung & vorweggenommene Erbfolge in Weilheim i. OB

Bei einer Schenkung bemisst das Finanzamt die Schenkungsteuer am Immobilienwert. Ein Gutachten kann eine pauschal überhöhte Bewertung nach unten korrigieren. Auch Eigentümer in Weilheim i. OB sind davon betroffen.

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Unsere Lösung für Weilheim i. OBEin Verkehrswertgutachten belegt den tatsächlichen Wert und senkt so die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer.

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