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Erbschaft & Schenkung

Gutachten für die Erbauseinandersetzung — Erbengemeinschaft fair auflösen

Mehrere Erben, eine Immobilie, gegensätzliche Vorstellungen vom Wert — die Erbengemeinschaft blockiert sich, und am Ende droht die Teilungsversteigerung weit unter Wert.

Verkehrswert (ImmoWertV)
Verfahren
Erbschaftsteuer § 198 BewG
Zweitnutzen
Alle Miterben
Akzeptanz
2–3 Wochen
Gutachten-Dauer
Faire Aufteilung statt Versteigerung

Warum ein Gutachten den Unterschied macht.

Ein neutrales Verkehrswertgutachten liefert allen Miterben dieselbe, belastbare Zahl — als faire Grundlage für Auszahlung eines Erben, Übernahme oder Verkauf.

Warum Erbengemeinschaften sich an Immobilien zerstreiten

  • 01Jeder Miterbe hat eine andere Wertvorstellung — wer übernehmen will, rechnet niedrig, wer ausbezahlt wird, hoch.
  • 02Ohne neutrale Bewertung gibt es keine akzeptierte Grundlage für die Auszahlung der Erbteile.
  • 03Blockiert ein Miterbe, kann jeder die Teilungsversteigerung beantragen — dort werden Immobilien regelmäßig deutlich unter Verkehrswert verschleudert.
  • 04Zusätzlich wird der Wert oft für die Erbschaftsteuer (§ 198 BewG) benötigt — eine doppelte Baustelle.
Unser Vorgehen

So lösen Sie die Erbengemeinschaft mit einem Gutachten

  1. 01

    Stichtag und Zweck festlegen

    Für die Auseinandersetzung zählt meist der aktuelle Verkehrswert; für die Erbschaftsteuer der Wert zum Todestag. Der Gutachter klärt mit Ihnen den passenden Stichtag.

  2. 02

    Neutralen Sachverständigen gemeinsam buchen

    Beauftragen alle Miterben denselben unabhängigen Gutachter, akzeptieren alle das Ergebnis — die Grundlage für eine einvernehmliche Lösung steht.

  3. 03

    Verkehrswert ermitteln

    Nach Ortstermin und Objektaufnahme wird der Verkehrswert nach ImmoWertV ermittelt — inklusive aller wertrelevanten Faktoren wie Zustand, Lage und Belastungen.

  4. 04

    Auszahlung, Übernahme oder Verkauf umsetzen

    Auf Basis des Gutachtens wird der übernehmende Erbe ausbezahlt oder das Objekt verkauft und der Erlös geteilt — die Teilungsversteigerung bleibt vermieden.

Ergebnisse

Was Sie konkret gewinnen.

  • Eine neutrale Zahl für alle Miterben — Ende der Wertdebatte
  • Faire Auszahlung der Erbteile auf gesicherter Grundlage
  • Teilungsversteigerung und Wertverlust vermieden
  • Gutachten gleichzeitig für die Erbschaftsteuer (§ 198 BewG) nutzbar
  • Unabhängiger Sachverständiger ohne Eigeninteresse
  • Gemeinsame Buchung spart Mehrfachgutachten
Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten.

Klare Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten zu diesem Bewertungsanlass gestellt werden.

Brauchen wir die Zustimmung aller Erben für das Gutachten?

Für ein gemeinsames, von allen akzeptiertes Gutachten ist die Einigung auf einen Sachverständigen sinnvoll. Einzelne Miterben können aber auch ein eigenes Gutachten beauftragen — etwa zur Vorbereitung einer Verhandlung oder Auseinandersetzungsklage.

Können wir das Gutachten auch für die Erbschaftsteuer verwenden?

Ja, sofern es zum richtigen Stichtag (Todestag) erstellt ist. Ein Verkehrswertgutachten dient sowohl als Nachweis des niedrigeren Werts nach § 198 BewG gegenüber dem Finanzamt als auch als Grundlage für die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

Was passiert ohne Einigung in der Erbengemeinschaft?

Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen. Dabei werden Immobilien häufig deutlich unter Verkehrswert versteigert. Ein neutrales Gutachten ist meist der entscheidende Hebel, um diese Verlustsituation zu vermeiden.

Welcher Wert ist für die Auseinandersetzung maßgeblich?

Für die Aufteilung unter den Erben zählt in der Regel der aktuelle Verkehrswert zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung. Für die Steuer dagegen der Wert zum Todestag. Der Gutachter kann beide Stichtage abbilden.

Bereit für die nächsten Schritte?

Den passenden Gutachter für diesen Anlass finden.

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