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Scheidung & Vermögen

Immobilienwert bei Scheidung & Zugewinnausgleich ermitteln

Bei der Trennung streiten beide Seiten um den Immobilienwert — wer übernimmt, will einen niedrigen Wert, wer ausbezahlt wird, einen hohen. Ohne neutrale Bewertung eskaliert der Konflikt.

Wert zum Stichtag
Maßgeblich
Verkehrswert (ImmoWertV)
Verfahren
Beide Parteien & Gericht
Akzeptanz
2–3 Wochen
Gutachten-Dauer
Neutrale Grundlage für die Einigung

Warum ein Gutachten den Unterschied macht.

Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den Verkehrswert zum maßgeblichen Stichtag — als faire, von beiden Seiten und vom Familiengericht akzeptierte Berechnungsgrundlage.

Warum der Immobilienwert bei Scheidung so oft eskaliert

  • 01Die Immobilie ist meist der größte Vermögenswert — schon kleine Wertabweichungen bedeuten zehntausende Euro Differenz im Ausgleich.
  • 02Gegensätzliche Interessen: Der übernehmende Partner will einen niedrigen, der ausziehende einen hohen Wert.
  • 03Maklerschätzungen sind interessengeleitet und vor Gericht angreifbar — sie taugen nicht als Ausgleichsgrundlage.
  • 04Ohne einvernehmlichen Wert droht die Teilungsversteigerung, bei der beide Seiten meist deutlich verlieren.
Unser Vorgehen

So ermitteln Sie den Wert für den Zugewinnausgleich

  1. 01

    Stichtag klären

    Maßgeblich ist in der Regel der Wert zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags. Der Gutachter ermittelt den Verkehrswert genau zu diesem Stichtag.

  2. 02

    Neutralen Sachverständigen gemeinsam beauftragen

    Beauftragen beide Seiten denselben unabhängigen Gutachter, wird das Ergebnis von allen akzeptiert — das spart die Kosten zweier Parteigutachten.

  3. 03

    Objektaufnahme und Bewertung

    Vor Ort werden Zustand, Ausstattung, Modernisierungen und Mängel erfasst und der Verkehrswert nach ImmoWertV ermittelt.

  4. 04

    Verkehrswertgutachten als Verhandlungsbasis

    Das schriftliche Gutachten dient als Grundlage für Auszahlung, Übernahme oder Verkauf — und ist im Streitfall vor dem Familiengericht belastbar.

Ergebnisse

Was Sie konkret gewinnen.

  • Neutraler Verkehrswert beendet den Streit um die Bewertung
  • Verbindliche Basis für Auszahlung, Übernahme oder Verkauf
  • Bewertung zum maßgeblichen Stichtag (Zustellung Scheidungsantrag)
  • Ein gemeinsames Gutachten spart die Kosten zweier Parteigutachten
  • Gerichtsfest, falls das Familiengericht entscheiden muss
  • Unabhängiger Sachverständiger ohne Interesse am Ergebnis
Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten.

Klare Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten zu diesem Bewertungsanlass gestellt werden.

Welcher Stichtag gilt für die Bewertung im Zugewinnausgleich?

Für das Endvermögen ist grundsätzlich der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags maßgeblich. Wurde die Immobilie während der Ehe erworben, kann zusätzlich der Wert zum Tag der Eheschließung (Anfangsvermögen) relevant sein. Der Gutachter bewertet zu den jeweils maßgeblichen Stichtagen.

Sollten wir einen gemeinsamen oder je ein eigenes Gutachten beauftragen?

Ein gemeinsam beauftragter, neutraler Sachverständiger ist fast immer die bessere und günstigere Lösung: Das Ergebnis wird von beiden Seiten akzeptiert und kostet nur einmal. Zwei Parteigutachten kosten doppelt und führen oft zu einem dritten, vom Gericht bestellten Gutachten.

Ist das Gutachten vor dem Familiengericht verwertbar?

Ein methodisch sauberes Verkehrswertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen ist eine starke Grundlage. Ordnet das Gericht ein eigenes Gutachten an, beauftragt es einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen — solche Gutachter finden Sie hier ebenfalls.

Was kostet die Immobilienbewertung bei einer Scheidung?

Ein vollständiges Verkehrswertgutachten liegt meist zwischen 1.500 und 3.000 €, abhängig von Objektart und Aufwand. Gemessen am Streitwert — oft mehrere hunderttausend Euro — ist das eine kleine Investition in eine faire Lösung.

Bereit für die nächsten Schritte?

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