Den richtigen Immobiliengutachter für Erben & Erbengemeinschaften.
Ein Verkehrswertgutachten liefert einen neutralen, finanzamtsfesten Wert nach § 198 BewG — als faire Grundlage für Erbschaftsteuer und Erbauseinandersetzung.
Ihre Herausforderung
Der vom Finanzamt typisierte Bedarfswert liegt häufig zu hoch — mit einem qualifizierten Gutachten nach § 198 BewG weisen Sie den niedrigeren tatsächlichen Verkehrswert nach und senken die Erbschaftsteuer.
Unser Hebel
Ein neutraler Wert verhindert Streit in der Erbengemeinschaft: Auszahlung, Übernahme oder Verkauf erfolgen auf einer für alle Miterben nachvollziehbaren Grundlage.
Ihr Vorteil
Bei einer späteren Erbauseinandersetzung oder Teilungsversteigerung ist ein fundiertes Gutachten die belastbare Basis für gerichtliche und außergerichtliche Einigungen.
Darauf sollten Erben & Erbengemeinschaften bei der Wahl des Gutachters achten.
Sie haben eine Immobilie geerbt, das Finanzamt verlangt einen Wert für die Erbschaftsteuer und in der Erbengemeinschaft droht Streit, weil niemand weiß, was das Objekt wirklich wert ist.
Anerkennung des Gutachtens durch das Finanzamt (§ 198 BewG)
Öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) bzw. zertifizierter Sachverständiger
Stichtagsgenaue Bewertung zum Todestag des Erblassers
Neutrale Stellung gegenüber allen Miterben
Gerichtsfestigkeit für eine mögliche Erbauseinandersetzung
Klare, für Laien verständliche Begründung des Wertergebnisses
Passende Gutachtenarten für Erben & Erbengemeinschaften.
Welche Bewertung Sie brauchen, hängt von Ihrem Anlass ab. Diese Gutachtenarten sind für Erben & Erbengemeinschaften besonders relevant.
Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB)
Gerichtsfestes Vollgutachten zum Marktwert — für Erbschaft, Scheidung, Gericht und Finanzamt.
Beleihungswertgutachten
Nach BelWertV für Banken und Finanzierungen — der nachhaltig erzielbare Wert Ihrer Immobilie.
Marktwertermittlung / Kurzgutachten
Kompakte Wertermittlung für Kauf, Verkauf und erste Einschätzung — schnell und belastbar.
Schadens- & Bauschadensgutachten
Dokumentation und Bewertung von Bauschäden, Feuchte und Mängeln — für Versicherung und Gericht.
Mietwertgutachten
Ortsübliche Vergleichsmiete und angemessener Mietzins — rechtssicher für Vermieter und Mieter.
Ankaufsbewertung / Kaufberatung
Unabhängige Bewertung vor dem Kauf — Substanz, Wert und Risiken bevor Sie unterschreiben.
„Das Finanzamt hatte das Elternhaus deutlich zu hoch angesetzt. Mit dem Gutachten nach § 198 BewG konnten wir den Wert nachweisen und haben rund 22.000 € Erbschaftsteuer gespart — und in der Erbengemeinschaft gab es endlich eine faire Grundlage."
Markus und Christine W.
Erbengemeinschaft, Karlsruhe
Fragen von Erben & Erbengemeinschaften.
Klare Antworten auf die häufigsten Themen aus Erstgesprächen.
Erkennt das Finanzamt mein Gutachten zur Senkung der Erbschaftsteuer an?
Ja. Nach § 198 BewG dürfen Sie dem typisierten Bedarfswert des Finanzamts einen niedrigeren tatsächlichen Verkehrswert entgegensetzen. Voraussetzung ist ein qualifiziertes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen, das stichtagsbezogen auf den Todestag erstellt wird.
Auf welchen Zeitpunkt wird die geerbte Immobilie bewertet?
Maßgeblich ist der Todestag des Erblassers (Bewertungsstichtag). Der Sachverständige ermittelt den Verkehrswert rückwirkend auf diesen Stichtag — auch wenn die Bewertung erst Monate später beauftragt wird. Das ist sowohl für die Erbschaftsteuer als auch für die Erbauseinandersetzung entscheidend.
Wer in der Erbengemeinschaft beauftragt das Gutachten?
Idealerweise einigen sich die Miterben auf einen gemeinsamen, neutralen Sachverständigen — das vermeidet Streit über parteiische Werte. Grundsätzlich kann aber auch ein einzelner Erbe ein Gutachten beauftragen, etwa um seinen Auszahlungsanspruch zu belegen. Die Kosten werden in der Regel aus dem Nachlass getragen.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten für eine Nachlassimmobilie?
Ein finanzamtsfestes Verkehrswertgutachten beginnt je nach Objekt und Region bei ca. 1.800 €. Da es sowohl die Erbschaftsteuer senken als auch eine faire Erbauseinandersetzung sichern kann, übersteigt der Nutzen die Kosten in der Praxis fast immer deutlich.
Anderer Anlass, derselbe Anspruch.
Ob Verkauf, Erbschaft, Finanzierung, Gericht, Kauf oder Bilanz — wählen Sie die Zielgruppe, die zu Ihrer Situation passt.
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