Wertgutachten für die Bilanzierung (HGB/IFRS)
Immobilien im Anlagevermögen müssen für Jahresabschluss, Impairment-Test oder Fair-Value-Bewertung belastbar bewertet werden — eigene Schätzungen halten der Wirtschaftsprüfung nicht stand.
Warum ein Gutachten den Unterschied macht.
Ein zertifizierter Sachverständiger ermittelt den Marktwert nach anerkannten Standards (ImmoWertV, RICS/IVS) — prüfungssicher für HGB- und IFRS-Abschlüsse.
Warum Immobilienwerte in der Bilanz extern bewertet werden müssen
- 01Nach IFRS (IAS 40, IFRS 13) sind als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) zu bewerten — auf Basis von Marktdaten.
- 02Nach HGB greift bei dauerhafter Wertminderung das strenge Niederstwertprinzip — ein außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf muss belegt werden.
- 03Wirtschaftsprüfer verlangen für werthaltige Positionen externe, methodisch saubere Bewertungen — interne Schätzungen genügen nicht.
- 04Ein falscher Wertansatz verzerrt Bilanzbild, Kennzahlen und ggf. Covenants gegenüber Kreditgebern.
So erhalten Sie eine prüfungssichere Bilanzbewertung
- 01
Standard und Stichtag festlegen
Ob HGB-Niederstwerttest oder IFRS-Fair-Value: Der Gutachter klärt mit Ihnen den anzuwendenden Standard und den Bilanzstichtag.
- 02
Geeigneten Sachverständigen buchen
Sie wählen einen für die Unternehmensbewertung passend zertifizierten Sachverständigen (z. B. nach ISO 17024, RICS) mit Erfahrung in der Bilanzbewertung.
- 03
Marktwert nach anerkannten Standards ermitteln
Die Bewertung erfolgt nach ImmoWertV bzw. internationalen Bewertungsstandards (IVS/RICS) — meist im Ertragswert- oder DCF-Verfahren für Renditeobjekte.
- 04
Gutachten für Abschluss und Prüfung übergeben
Das Gutachten dient als prüfungssicherer Nachweis für Jahresabschluss, Impairment-Test und das Reporting gegenüber Wirtschaftsprüfern und Kreditgebern.
Was Sie konkret gewinnen.
- Prüfungssicherer Marktwert für HGB- und IFRS-Abschlüsse
- Fair-Value-Bewertung nach IAS 40 / IFRS 13
- Belegter Abschreibungsbedarf nach HGB-Niederstwertprinzip
- Bewertung nach anerkannten Standards (ImmoWertV, IVS/RICS)
- Belastbare Grundlage gegenüber Wirtschaftsprüfern und Banken
- Periodische Folgebewertungen zum jeweiligen Bilanzstichtag
Dienstleistungen für diesen Anwendungsfall.
Marktwertermittlung / Kurzgutachten
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Mehr erfahrenVerkehrswertgutachten (§ 194 BauGB)
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Mehr erfahrenWas Sie wissen sollten.
Klare Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten zu diesem Bewertungsanlass gestellt werden.
Wann ist eine externe Bewertung für die Bilanz erforderlich?
Spätestens wenn Wirtschaftsprüfer für werthaltige Immobilienpositionen einen belastbaren Nachweis verlangen — bei IFRS regelmäßig für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zum Fair Value, bei HGB beim Test auf dauerhafte Wertminderung. Externe Gutachten sind dann der Standard.
Welche Bewertungsstandards werden angewendet?
In Deutschland die ImmoWertV, für internationale Abschlüsse die International Valuation Standards (IVS) bzw. das RICS Red Book. Für Renditeobjekte kommen meist Ertragswert- oder DCF-Verfahren zum Einsatz. Der Gutachter wählt den zum Bilanzierungszweck passenden Ansatz.
Kann das Gutachten jährlich aktualisiert werden?
Ja. Für die Folgebewertung zum jeweiligen Bilanzstichtag bietet sich eine fortgeschriebene Bewertung an, die auf der Ersterstellung aufsetzt — das reduziert Aufwand und Kosten gegenüber einem komplett neuen Gutachten.
Eignet sich das Gutachten auch für Kreditgeber-Reporting?
Ja. Dieselbe marktwertorientierte Bewertung dient auch dem Reporting gegenüber finanzierenden Banken, etwa zur Überwachung von Beleihungsausläufen und Covenants. Für die reine Kreditbesicherung ist zusätzlich ein Beleihungswertgutachten nach BelWertV sinnvoll.
Weitere Anwendungsfälle.
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